Das Dienstrad-Leasing ist in den letzten Jahren immer populärer geworden und bietet Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen attraktive Vorteile. Doch was genau verbirgt sich dahinter und wie funktioniert dieses Modell? In diesem Artikel möchten wir das Thema näher beleuchten.
Was ist Dienstrad Leasing?
Dienstrad-Leasing ähnelt dem Konzept des Dienstwagen-Leasings. Dabei stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad oder E-Bike für den Arbeitsweg und die private Nutzung zur Verfügung. Statt ein Fahrrad zu kaufen, schließt der Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit einem Leasinganbieter ab. Dieser Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von 36 Monaten. Wir als bike-store.de treten hier lediglich als Vermittlungspartner auf und unterstützen Arbeitnehmer und -geber bei der Umsetzung.
Wie funktioniert das Dienstrad-Leasing?
Abschluss des Leasingvertrags: Der Arbeitgeber schließt einen Rahmenvertrag mit einem Leasinganbieter ab. Hier arbeiten wir mit den größten und bekanntesten Anbietern zusammen. Diese regeln alle Formalitäten und Konditionen, einschließlich Wartung, Versicherung und eventuell auch Diebstahlschutz. Sollten weitere Fragen aufkommen, stehen wir natürlich jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Auswahl des Fahrrads: Zunächst wählt der Arbeitnehmer ein Wunschrad bei uns im Bike-store aus. Das kann vor Ort oder online geschehen. Dabei ist die Auswahl nicht nur auf klassische Fahrräder beschränkt – auch E-Bikes oder Lastenräder können geleast werden.
Monatliche Leasingrate: Der Arbeitgeber zahlt eine monatliche Leasingrate an den Leasinganbieter. Diese Kosten kann er in der Regel als Betriebsausgaben geltend machen.
Gehaltsumwandlung: Der Arbeitnehmer bekommt die Möglichkeit, einen Teil seines Bruttolohns in eine Leasingrate für das Dienstrad umzuwandeln. Das heißt, dass der Arbeitnehmer jeden Monat weniger Bruttogehalt erhält, dafür aber das Dienstrad zur Verfügung gestellt bekommt.
- Dank der Gehaltsumwandlung können Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben sparen.
- 0,25% Regelung: Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil, den ein Arbeitnehmer durch die Privatnutzung des Dienstrads hat, monatlich mit 0,25 % des Bruttolistenpreises des Rades zu versteuern ist. Diese Regelung macht das Leasing besonders attraktiv, da die tatsächlichen Kosten oft unter diesem Wert liegen.
- Betriebsausgaben: Für Arbeitgeber sind die Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Das senkt den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens und reduziert somit die Steuerlast.
- Gesundheitsförderung: Regelmäßiges Radfahren fördert die Gesundheit und Fitness der Arbeitnehmer. Dies kann zu weniger Krankheitstagen und einer höheren Produktivität führen.
- Umweltfreundlichkeit: Mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren reduziert den CO2-Ausstoß und hilft, den Verkehr in den Städten zu entlasten.
- Flexibilität: Nach Ablauf des Leasingvertrags kann ein neues, aktuelles Modell gewählt werden. Dies sorgt für stets moderne und sichere Räder.
Das Dienstrad-Leasing bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer viele Vorteile. Es ist eine umweltfreundliche, gesunde und wirtschaftlich attraktive Alternative zum eigenen Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei Interesse sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam über dieses Modell sprechen und sich über die Konditionen und Möglichkeiten informieren. Unser Team von bike-store.de steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.